Herausgabe, Auskunftsrecht und Einsichtnahme in Patientenunterlagen
Jeder Patient hat einen Anspruch auf Herausgabe, Auskunftsrecht seiner Behandlungsunterlagen
Neben dem Recht auf Datenauskunft haben Patientinnen und Patienten auch das Recht auf Einsichtnahme in die sie betreffenden Behandlungsunterlagen, sowie Personen/Bevollmächtigte wie auch Rechtsanwälte, Landgerichte, Sozialgerichte, Landesgesundheitsamt, Krankenkassen u.a. mit den dazugehörigen Vollmachten.
Diese Einsichtnahme können Sie für die DRK Kliniken Berlin Mitte, Westend und Köpenick beim Zentralen Patientenmanagement der DRK Kliniken Berlin per E-Mail, Telefon oder Fax beantragen.