Ein gesundes Berlin, nicht ohne uns!

Faire Wettbewerbsbedingungen – das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber davon sind die Berliner Krankenhäuser weit entfernt.

Denn das Land Berlin unterstützt den landeseigenen Klinikkonzern mit Zahlungen in Millionenhöhe, gleicht massive Verluste aus und finanziert aus Steuermitteln Sonderleistungen. Die nicht-öffentlichen Krankenhäuser kämpfen hingegen regelmäßig um die ihnen gesetzlich zustehenden Investitionskosten. Durch diese unterschiedliche finanzielle Behandlung wird der Wettbewerb – in dem sich alle Kliniken messen lassen müssen – verzerrt. Gleichzeitig gerät die Trägerpluralität in Gefahr. Zahlreiche frei-gemeinnützige und private Klinikträger haben sich deswegen zusammengeschlossen, um die bisherige Praxis des Landes rechtlich überprüfen zu lassen.

Dabei ist die Einreichung einer Klage nur der letzte Weg – nachdem unzählige Versuche seitens der Klinikträger mit der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit in den Austausch zu gehen, gescheitert sind. Nach wie vor bleibt aber oberstes Ziel einen gemeinsamen, konstruktiven Weg für alle Berliner Kliniken zu finden. Denn: ein gesundes Berlin – das geht nicht ohne uns!

Grundsatzerklärung

Die Bundesländer kommen seit vielen Jahren ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Finanzierung der Investitionen in Krankenhäusern nicht nach. Das gilt für das Land Berlin in besonderer Weise. Dies ist einer der entscheidenden Gründe, warum sich Berliner Kliniken wirtschaftlichen Problemen gegenübersehen.

Das Land Berlin hat sich in dieser für alle schwierigen Finanzlage entschieden, seinen eigenen Krankenhausträger - Vivantes - bevorzugt bei Investitionsmaßnahmen zu unterstützen. Darüber hinaus gleicht das Land die Defizite aus, die seinem eigenen Krankenhausbetrieb jährlich entstehen. Das Land versetzt Vivantes so unter anderem in die Lage, einen Tarifvertrag zu finanzieren, den die nicht-öffentlichen Krankenhausunternehmen mangels Refinanzierung ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht bieten können.

Diese Privilegierung von Vivantes verschlechtert die Wettbewerbssituation aller anderen nicht-öffentlich getragenen Berliner Krankenhäuser.

Die freigemeinnützigen, evangelischen, katholischen und gewerblichen Krankenhausträger in Berlin gehen daher als Interessengemeinschaft gegen ihre Benachteiligung vor, die sich für sie aus der privilegierten Finanzierung von Vivantes mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln ergibt. Leider sind in der Vergangenheit zahlreiche Versuche, mit der Senatsverwaltung zu diesem Thema ins Gespräch zu kommen und konstruktiv nach Lösungen für alle Berliner Kliniken zu suchen, gescheitert. Deswegen verstehen die nicht-öffentlichen Träger die Vorbereitung und bei Bedarf auch Durchführung einer Musterklage als letzten Ausweg, um der wettbewerbsverzerrenden Praxis entgegen zu treten. Oberstes Ziel bleibt dennoch eine gütliche Verständigung mit dem Land Berlin. In der neuen Koalition und mit neuen Verantwortlichen hoffen die nicht-öffentlichen Träger auf eine größere Bereitschaft, konstruktiv in den Dialog zu treten. Aufgrund der sich weiter verschlechternden wirtschaftlichen Lage sehen sie sich jedoch gezwungen, jetzt zu handeln und die Politik in die Verantwortung zu nehmen.

Denn die Förderung der Trägervielfalt – wie sie auch rechtlich vorgeschrieben ist – darf kein „Papiertiger“ mehr bleiben, sondern muss sich in realen Handlungen der Politik spiegeln.

Unbenommen ist das Land seinen eigenen Unternehmen gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Dies darf aber nicht dazu führen, andere Klinikträger massiv zu benachteiligen.

Die nicht-öffentlichen Träger suchen weiterhin das Gespräch mit den zuständigen Senatsverwaltungen, um diese Probleme – wenn irgend möglich – ohne rechtliche Auseinandersetzung zu lösen. Wenn Verhandlungen mit dem Senat von Berlin nicht kurzfristig zu einer befriedigenden Lösung führen sollten, werden einzelne Krankenhausträger gegen die bevorzugende Begünstigung von Vivantes allerdings gerichtlich vorgehen, um eine Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu erreichen. Die breite Interessengemeinschaft der nicht-öffentlichen Krankenhausträger in Berlin wird sie dabei auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen (u.a. mit entsprechenden abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen), und die Vorteile von rechtmäßigen und gerechten Wettbewerbsbedingungen für die Krankenhauslandschaft verdeutlichen.“

Detlef Albrecht

Bildrecht: Verband Evangelischer Krankenhäuser

Wir brauchen gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenhäuser in Berlin.  Das ist jedoch leider nicht der Fall. Das Land Berlin gewährt seit vielen Jahren den öffentlichen Trägern erhebliche Ausgleichsleistungen, die den nicht-öffentlichen Trägern vorenthalten bleiben. Dies führt zu gravierenden Verzerrungen im Wettbewerb.

Detlef Albrecht
Geschäftsführer, Verband Evangelischer Krankenhäuser

 

Tobias Dreißgacker

Bildrecht: St. Joseph Krankenhaus Berlin Tempelhof 

Alle Krankenhäuser in Deutschland kämpfen ums Überleben, und das schon seit Jahren. Viele Häuser sind bereits vom Netz gegangen; der Überlebenskampf wird immer intensiver. In dieser zugespitzten Situation fällt die außerordentliche finanzielle Unterstützung einzelner Krankenhäuser besonders negativ ins Gewicht, denn alle Berliner Krankenhäuser sichern gemeinsam die stationäre Gesundheitsversorgung der Menschen in der Hauptstadt. Dies muss in einem fairen Wettbewerb, unter vergleichbaren Bedingungen erfolgen.

Damit sie im Wettbewerb bestehen, müssen alle Krankenhäuser ihre Patientinnen und Patienten medizinisch wie pflegerisch exzellent behandeln und ihren Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen bieten; zugleich müssen die Häuser wirtschaftlich agieren. Das ist eine sehr anspruchsvolle, mitunter widersprüchliche Aufgabe. Um dennoch das Beste zu erreichen, braucht es Fairness und Transparenz.

Tobias Dreißigacker,
Geschäftsführer St. Joseph Krankenhaus Berlin Tempelhof 

Astrid Duda

Bildrecht: Sankt Gertrauden-Krankenhaus

Wir alle stellen die Patientenversorgung in unserer Stadt sicher. Wir fordern gleiche Rahmenbedingungen.

Astrid Duda
Geschäftsführerin Sankt Gertrauden-Krankenhaus

Christa Foppe

Bildrecht: Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe

Im § 1 des Landeskrankenhausgesetzes Berlin heißt es: ´Ziel dieses Gesetzes ist es, die bedarfsgerechte und humane stationäre Versorgung der Bevölkerung in leistungsfähigen und sparsam wirtschaftenden Krankenhäusern öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Träger sicherzustellen. Dieses Ziel soll durch die Krankenhausplanung und die Förderung eigenverantwortlich wirtschaftender Krankenhäuser erreicht werden.`

Das Land Berlin verstößt aktuell gegen die selbst formulierte Zielsetzung, indem Krankenhäuser in Trägerschaft des Landes zusätzliches Kapital in dreistelliger Millionenhöhe erhalten u.a. zum Defizitausgleich. Das benachteiligt die freigemeinnützigen und privaten eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäuser und ist nicht akzeptabel!

Christa Foppe
Geschäftsführerin Finanzen, Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe

Dr. Christian Friese

Bildrecht: DRK Kliniken Berlin

Den Umgang des Landes Berlin mit den hiesigen Krankenhäusern darf man sich bildlich so vorstellen: Berlin verfügt über eine wunderbare Parklandschaft mit vielen Bäumen, ist aber über Jahre nicht bereit, diese ausreichend zu bewässern. Die Pflanzen im Park – Nadel- wie Laubbäume – beginnen, Schaden zu nehmen. Aber anstatt nun alle Areale der Parkanlage mit ausreichend Wasser zu versorgen, wird nur eine Hälfte des Pflanzenbestandes – sagen wir die Nadelbäume – gehegt und gepflegt, während die andere – in unserem Beispiel die Laubbäume – ihrem trockenen Schicksal überlassen bleibt.

Bei dieser Differenzierung spielt weder die Bodenbeschaffenheit noch der Wasserverbrauch der Pflanzen eine Rolle. Vielmehr kommt es für das Land allein darauf an, die Nadelbäume zu erhalten, einfach weil es Nadelbäume sind.

Dr. Christian Friese,
Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin

Brit Ismer

Bildrecht: Jüdisches Krankenhaus Berlin

Die privilegierte Finanzierung von Vivantes mit zusätzlichen öffentlichen Mittel verschlechtert die Situation aller anderen nicht-öffentlich getragenen Berliner Krankenhäuser. Daher sind wir Teil der Interessengemeinschaft freigemeinnütziger und privater Träger, die dies nicht länger hinnehmen wollen. Es ist verständlich, dass das Land Berlin sich seinen eigenen Einrichtungen gegenüber in einer besonderen Verantwortung sieht. Dies darf aber nicht dazu führen, andere Klinikträger und somit auch das Jüdische Krankenhaus Berlin massiv zu benachteiligen.

Brit Ismer,
Vorständin Jüdisches Krankenhaus Berlin

Bernd Jakobs

Bildrecht: Theodor-Wenzel-Werk e.V.

Über die Hälfte der Patientinnen und Patienten in der Stadt werden nicht von den landeseigenen Krankenhäusern in Berlin versorgt! Umso unverständlicher ist die einseitige finanzielle Bevorzugung der stadteigenen Kliniken – bei gleichzeitiger Verkündung der Trägervielfalt als ein politisches Ziel.

Keine Frage, die landeseigenen Krankenhäuser sind nicht in der Lage, die Bevölkerung allein zu versorgen. Dennoch handelt das Land Berlin seit langem so, als wollte es genau das mal ausprobieren. Dieses unheilvolle Experiment gilt es zu verhindern.“

Bernd Jakobs
Geschäftsführer, Theodor-Wenzel-Werk e.V.

Prof. Dr. Ulrike Kostka

Bildrecht: Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.

Die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner in den Krankenhäusern dieser Stadt kann auf hohem qualitativen Niveau nur gelingen, wenn alle Krankenhausträger gemeinsam dieses Ziel verfolgen und die Ressourcen sinnvoll eingesetzt und genutzt werden. Voraussetzung dafür sind faire Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenhausträger!

Prof. Dr. Ulrike Kostka
Diözesancaritasdirektorin / Vorstandsvorsitzende
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.

 

Mario Krabbe

Bildrecht: Schlosspark-Klinik

Wir unterstützen jede Form von fairen Wettbewerb. Was wir ablehnen, ist ein unlauterer und verzerrender Wettbewerb zulasten der nicht-kommunalen Kliniken, die immerhin 50 Prozent der stationären Versorgung in der Stadt sicherstellen.

Mario Krabbe
Geschäftsführer, Park-Klinik Weißensee und Schlosspark-Klinik

Michael Mielke

Bildrecht: Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge

Unsere rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen jährlich mehr als 50.000 Berlinerinnern und Berliner mit körperlichen und psychischen Erkrankungen ambulant und stationär. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitsversorgung der Stadt. Um diesen wichtigen Auftrag auch in Zeiten von Fachkräftemangel, steigenden Kosten und Inflation zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger weiterhin erfüllen zu können, ist eine finanzielle Gleichbehandlung aller Kliniken, ganz gleich ob kommunal, freigemeinnützig oder privat, unabdingbar.

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass wir über Träger- und Sektorengrenzen hinweg zusammenarbeiten und kooperieren müssen, um die bestmögliche Versorgung der Menschen sicherzustellen. Nicht der Träger sollte entscheidend für die finanzielle Unterstützung sein, sondern die Fachexpertise und das Behandlungsangebot.

Michael Mielke
Geschäftsführer (Vors.) des Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge und der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik

Andreas Mörsberger

Bildrecht: Johannesstift Diakonie

Es geht darum, die Gleichbehandlung aller Krankenhäuser in Berlin unabhängig von der Trägerstruktur sicherzustellen. Die angespannte Wirtschaftslage trifft alle Häuser. Durch die zusätzlichen Finanzmittel in Milliardenhöhe hat der landeseigene Konzern Vivantes einen wesentlichen Wettbewerbsvorteilgegenüber den gemeinnützigen und privaten Trägern. Problematisch ist zudem, dass durch diese Sonderfinanzierungen auch Betriebsverluste ausgeglichen werden, die augenscheinlich durch einen  Fallzahlrückgang von rund 30 Prozent gegenüber 2019 verursacht werden. Die Versorgung dieser Fälle wird von den nicht-öffentlichen Krankenhäusern aufgefangen. Schon aus diesem Grund ist eine Sonderfinanzierung nicht gerechtfertigt. Seit 2019 versuchen die Träger mit den zuständigen Senatsverwaltungen ins Gespräch zu kommen und eine Lösung für diese Problematik zu finden. Da diese Bemühungen immer wieder gescheitert sind, verbleibt leider nur noch der Weg einer juristischen Klärung.

Andreas Mörsberger,
Sprecher des Vorstandes der Johannesstift Diakonie

Roy J. Noack

Bildrecht: Immanuel Krankenhaus Berlin

Alle nicht-öffentlichen Krankenhäuser in Berlin stellen – gemeinsam mit Vivantes und Charité – die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicher. Wir erwarten von der Politik die Weiterentwicklung einer über Jahrzehnte gewachsenen und in ihren unterschiedlichen Spezialisierungen und Schwerpunkten bewährten Trägervielfalt durch die gerechte und nachvollziehbare Teilhabe an Investitionsmitteln durch das Land Berlin.

Die Fortführung der gezielten finanziellen Ungleichbehandlung der nicht-öffentlichen Krankenhäuser Berlins zugunsten eines öffentlichen Trägers muss ein Ende haben, um für alle vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Nur gemeinschaftlich kann die Gesundheitsversorgung in der Metropolregion auch zukünftig sichergestellt sein.

Roy J. Noack,
Geschäftsführer, Immanuel Krankenhaus Berlin
Vorstandsvorsitzender, Verband Evangelischer Krankenhäuser in Berlin-Brandenburg (VEK)

Bernd Quoß

Bildrecht: Krankenhaus Waldfriede e.V.

Wenn eine Trägervielfalt im Land Berlin gewünscht ist und auch im aktuellen Koalitionsvertrag (S. 89) als Ziel der jetzigen Berliner Landesregierung verankert ist, dann sollte sich die Verteilung der steuerlichen Finanzmittel auch in ihrer Pluralität niederschlagen und nicht nur monopolistisch in zwei landeseigene Krankenhausbetriebe investiert und/oder zum Defizitausgleich herangezogen werden.

Diese Ungleichbehandlung muss umgehend eingestellt werden. Immerhin werden über die Hälfte aller Berliner Patientinnen und Patienten auch in freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern stationär und ambulant versorgt.

Bernd Quoß,
Geschäftsführender Vorstand, Krankenhaus Waldfriede e.V.

Dr. Sven Reisner

Bildrecht: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH

Frei-gemeinnützige und private Krankenhäuser stellen mit rund 60 Prozent aller Betten den größten Teil der Gesundheitsversorgung für Berliner Bewohner*innen bereit. Sie sind das Rückgrat zur Sicherstellung der täglichen medizinischen Versorgung in Berlin. In den Zeiten der Pandemie haben sie zudem einen wesentlichen Beitrag geleistet. Das Land Berlin investiert 70 Euro weniger pro Fall in die Kliniken als dies im Bundesdurchschnitt der Fall ist.

Trotzdem werden öffentliche Krankenhäuser, die im Eigentum des Landes Berlin sind zusätzlich mit Millionenbeträgen exklusiv aus dem Haushalt bevorzugt finanziert. Diese Ungleichbehandlung ist ein untragbarer Zustand und wird auf den Schultern der Patient*innen Berlins ausgetragen. Das könne wir so nicht dulden und unterstützen die Klage der DRK Kliniken Berlin.

Dr. Sven Reisner,
Vorsitzender der Geschäftsführung der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH

Dieser Grundsatzerklärung sind die folgenden Einrichtungen beigetreten

  1. Friedrich von Bodelschwingh-Klinik
  2. Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin Pankow Caritas Gesundheit Berlin
  3. Caritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf Caritas Gesundheit Berlin
  4. DRK Kliniken Berlin Köpenick
  5. DRK Kliniken Berlin Mitte
  6. DRK Kliniken Berlin Westend
  7. DRK Kliniken Berlin Wiegmann Klinik
  8. Wichernkrankenhaus Johannesstift Diakonie
  9. Evangelisches Krankenhaus Hubertus Johannesstift Diakonie
  10. Evangelische Lungenklinik Johannesstift Diakonie
  11. Evangelische Waldkrankenhaus Spandau Johannesstift Diakonie
  12. Evangelische Elisabeth Klinik Johannesstift Diakonie
  13. Evangelisches Geriatriezentrum Berlin Johannesstift Diakonie
  14. Martin Luther Krankenhaus Johannesstift Diakonie
  15. Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
  16. Immanuel Krankenhaus Berlin
  17. Jüdisches Krankenhaus Berlin
  18. Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge
  19. Krankenhaus Waldfriede Berlin-Zehlendorf
  20. Malteser Krankenhaus Berlin-Charlottenburg Caritas Gesundheit Berlin
  21. Sana Paulinenkrankenhaus
  22. Sankt Gertrauden Krankenhaus
  23. Alexianer St. Hedwig-Krankenhaus
  24. St. Joseph Krankenhaus Berlin Tempelhof
  25. Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk
  26. Park-Klinik Weißensee
  27. Sana Klinikum Lichtenberg
  28. Schlosspark-Klinik
  29. Alexianer St. Joseph Berlin-Weißensee

Fragen und Antworten

Rund 30 Krankenhäuser und ihre Träger finden sich in der Aktion „Ein gesundes Berlin – nicht ohne uns!“ zusammen. Dazu zählen u.a. große Träger und Einrichtungen aus dem Bereich von Diakonie und Caritas, das Jüdische Krankenhaus, das Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, die ParkKliniken Berlin, die Sana Kliniken und die DRK Kliniken Berlin. Alle beteiligten Häuser finden Sie unter www.drk-kliniken-berlin.de/nicht-ohne-uns. Die Klage selbst wird von den DRK Kliniken Berlin Köpenick eingereicht.

Der Hauptunterschied liegt in der Eigentümerschaft: Öffentliche Krankenhäuser werden von Kommunen (oder dem Land) getragen, bei privaten Krankenhäusern sind Personen oder Unternehmen Inhaber der Kliniken, frei-gemeinnützige Häuser werden z.B. aus dem Raum von Diakonie und Caritas oder dem Deutschen Roten Kreuz betrieben. Frei-gemeinnützige Träger dürfen keine Gewinne ausschütten, sondern reinvestieren sämtliche Überschüsse vollständig wieder in die Häuser.

Es geht bei der Aktion darum, die Gleichbehandlung aller Krankenhäuser in Berlin unabhängig von der Trägerstruktur sicherzustellen. Die angespannte Wirtschaftslage trifft alle Häuser. Durch die zusätzlichen Finanzmittel in 3-stelliger Millionenhöhe bekommt der landeseigene Konzern Vivantes allerdings einen Wettbewerbsvorteil, den die anderen Träger nicht erhalten. Die mit der Klage angestrebte Gleichbehandlung soll also wieder einen fairen Wettbewerb herstellen.

Die Klage richtet sich ausschließlich gegen die Sonderzahlungen des Landes, die aufgrund eines Betrauungsaktes fließen. Für die Jahre 2019 bis 2022 sind insgesamt als Defizitausgleich und für zusätzliche Investitionen  515,05 Millionen Euro gezahlt worden, im Haushaltsplan 2023 sind insgesamt 224,9 Millionen Euro allein für Vivantes vorgesehen. Eine derartige Unterstützung gab es für die frei-gemeinnützigen und privaten Klinikträger in der angespannten Wirtschaftslage nicht. Diese Gelder sind zusätzlich zu den Investitionsmitteln vorgesehen, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf alle Kliniken verteilt werden.

Das Verwaltungsgericht wird zu prüfen haben, inwiefern diese zusätzlichen Leistungen für Vivantes in Hinblick auf das Grundgesetz (Berufsfreiheit und Gleichbehandlungsgrundsatz), das EU-Beihilferecht, das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Vorgaben zur Haushaltsplanung rechtens sind.

Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland beruht auf zwei Säulen. Alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen (sog. Betriebskosten), werden von den Krankenkassen getragen. Für die Finanzierung von Investitionen in Krankenhäuser sind die Länder vollumfänglich zuständig. Dieser Pflicht zur vollständigen Übernahme der Investitionskosten kommt das Land Berlin bereits seit vielen Jahren nicht nach. Das ist letztlich in allen Bundesländern der Fall. Aber auch im Vergleich bleibt das Land Berlin weit hinter den tatsächlichen Investitionserfordernissen zurück. Inzwischen gibt es einen enormen Investitionsstau in den Kliniken. Das Land Berlin sieht in den Haushaltsplänen deutlich zu wenig Geld für die Sanierung oder neue Technik vor.

Die im Landeskrankenhausplan ausgewiesenen Krankenhäuser – zu denen alle an der Aktion beteiligten Häuser sowie die landeseigenen Kliniken zählen – stellen gemeinsam die medizinische Versorgung sicher. Aufgrund seiner Sicherstellungsverantwortung muss das Land grundsätzlich alle Krankenhäuser gleich behandeln.

Das Land Berlin ist Ordnungsgeber für alle Häuser in der Hauptstadt und setzt damit die „Spielregeln“. Gleichzeitig ist es Gesellschafter der landeseigenen Kliniken. Damit kann es zu einem „Interessenskonflikt“ kommen, sichtbar wird das z.B., indem das Land einerseits zu wenige pauschale Fördermittel bereitstellt, andererseits aber Extra-Millionenbeträge an die eigenen Kliniken zahlt. Damit verzerrt das Land den Wettbewerb – die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs ist allerdings wiederum Pflicht des Landes als Ordnungsgeber.

Außerdem ist in Deutschland die „Förderung der Trägerpluralität“, also das Nebeneinander öffentlicher, frei-gemeinnütziger und privater Kliniken, grundgesetzlich geschützt und sichert den Patientinnen und Patienten die Wahlfreiheit.

Das Land Berlin hätte z.B. prüfen können, ob statt der Zahlungen auch eine Bürgschaft oder eine Gewährsträgerschaft infrage kommen würde. Das Land Berlin ist beispielsweise Gewährsträger der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der Berliner Stadtreinigung (BSR) oder der Berliner Bäderbetriebe (BBB). Zusätzliche Investitionsmittel für Einzelvorhaben könnten zudem über §12 Landeskrankenhausgesetz in Betracht kommen.

Doch. Die unterschiedlichen Krankenhausträger arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Es gibt zahlreiche Kooperationen und enge Abstimmungen in vielen medizinischen Fragestellungen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sinnvoll und tragfähig eine gute und trägerübergreifende Zusammenarbeit ist. Es waren alle Krankenhäuser dankbar, wie gut die Charité in dieser Zeit die Versorgung koordiniert hat.

Die Krankenhausversorgung in Berlin ist prinzipiell gut aufgestellt: Sie wird durch öffentliche Träger (z.B. Vivantes), private (z.B. Sana-Kliniken) und frei-gemeinnützige Träger sichergestellt (z.B. konfessionell gebundene Häuser oder die DRK Kliniken Berlin). Knapp zwei Drittel der Betten werden in den frei-gemeinnützigen und privaten Trägern gestellt, knapp ein Drittel beim landeseigenen Träger Vivantes. Die weiteren Betten verteilen sich auf die Charité, das Bundeswehrkrankenhaus und das Unfallkrankenhaus Berlin.

Das Land Berlin ist gegenüber Vivantes in einer Doppelrolle: einerseits Gesellschafter – andererseits als Ordnungsgeber, der rechtliche Vorgaben für alle Kliniken in Berlin formuliert.

Der landeseigene Klinikkonzern Vivantes ist ein Träger von vielen, die die Krankenhausversorgung für die Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Das Behandlungsspektrum unterscheidet sich nicht wesentlich von den Angeboten der anderen Klinikträger. Anders verhält es sich mit der Charité – als Universitätsmedizin bietet sie andere, z.T. höchstspezialisierte, Leistungen an und ist stark in der medizinischen Forschung verankert. Das kostet verständlicher Weise zusätzliches Geld. Die Aufgaben unterscheiden sich also von denen der anderen Träger. Deswegen richtet sich die Klage ausschließlich gegen die zusätzlichen Finanzmittel an Vivantes.

Die Klage hat einen mehrjährigen Vorlauf. Seit 2019 versuchen die Träger auf unterschiedliche Art und Weise mit den zuständigen Senatsverwaltungen ins Gespräch zu kommen und einen Kompromiss zu finden. Leider sind diese Bemühungen immer wieder gescheitert. Die Klage ist nun ein letzter Ausweg – gleichzeitig ist sie kein Selbstzweck. Deswegen wird die Klage beim Verwaltungsgericht auch erst Ende August 2023 eingereicht, um der Senatsverwaltung eine angemessene Zeit zu geben, sich dazu zu positionieren. Auch nach der Klageeinreichung gilt: Sollten mit den zuständigen Senatsverwaltungen ein tragfähiger Kompromiss zustanden kommen, wäre das eine bessere Lösung als der juristische Weg.

In gar keinem. Es geht bei der Klage ausschließlich um eine Landesangelegenheit. Die Vorschläge zur Strukturreform von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach führen dazu, dass die Finanzsituation der Krankenhäuser medial derzeit stärker diskutiert wird, allerdings dürften die Reformen – in welcher Art und Weise sie auch immer kommen mögen – erst in mehreren Jahren Wirkung entfalten. Die angesprochenen zusätzlichen Gelder sind allerdings bereits in der Vergangenheit geflossen bzw. für dieses Jahr vorgesehen.

Es geht hier um politische Fragestellungen – insofern sind die Landespolitiker*innen die richtigen Ansprechpersonen, wenn Sie sich Sorgen um „Ihr“ Krankenhaus machen. Sprechen Sie diese gerne bei Veranstaltungen darauf an, teilen Sie die Social Media Posts der beteiligten Krankenhäuser oder schreiben Sie Ihre Abgeordneten direkt an.

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Corinna Schwetasch

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